Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension Lugeck


Stornierung und frühzeitige Abreise:

Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Anbieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen. Nicht angefallene Betriebskosten (Zimmer mit Frühstück 20 % des Gesamtpreises) werden bei einer nicht möglichen Weitervermietung gekürzt. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast die nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den Ausfall zu bezahlen.

Stornierungen sind bitte unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Bei vorzeitiger Abreise ist der gesamte gebuchte Aufenthalt zur sofortigen Zahlung fällig eine Rückvergütung ist nur bei Weitervermietung möglich.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisrücktrittsversicherung bei einem Versicherer Ihrer Wahl.